Was ist die Rentenversicherung? – Finanzrocker-Serie Teil 2

Hast Du Dich schon einmal mit der Begriffsdefinition der Rente und der Rentenversicherung auseinander gesetzt? Und damit meine ich nicht die „7 Tage Wochenende“ aus dem ersten Teil meiner Serie. Nein? Ging mir lange Zeit genauso. Deswegen gehe ich im zweiten Teil der Serie auf die Begriffsdefinition der Rente ein und was eigentlich dahinter steckt.

Was ist die Rentenversicherung?
Entspannt in den Lebensabend?

Rente = Sozialhilfe?

Einer der meistgehörten Sprüche der letzten 30 Jahre zur Rente ist Norbert Blüms „Die Rente ist sicher“. 1986 warb er auf Plakaten dafür und wurde nicht müde, es in den Jahren danach immer wieder zu betonen. Heute gehört Blüm zu denjenigen, die die gesetzliche Altersvorsorge kritisieren.

„Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe.“
Norbert Blüm zur Saarbrücker Zeitung 2014

Bis 2040 müssen die Einnahmen aus der Rentenversicherung außerdem voll versteuert werden (behandele ich in einem Extra-Artikel), so dass am Ende noch weniger übrig bleibt. Und umgesetzte Wahlversprechen wie die sogenannte „Mütter-Rente“ und die abschlagsfreie „Rente mit 63“ sorgen für kräftige Dellen im Versorgungstopf.

Alles schlecht also? Nein! Denn wenn Du privat vorsorgst, umgehst Du die alleinige Abhängigkeit von der Politik, obskure Wahlkampfversprechen und den schrumpfenden Renten-Topf. Leider fallen in diese Kategorie auch Vehikel wie Riester- und Rürüp-Rente genauso wie die unzähligen Versicherungen. Was anderes kennen viele Deutsche gar nicht. Im Gegenteil: Viele wissen nicht mal was der Grundgedanke der Rente eigentlich ist und was dahintersteckt.

Was ist die Rentenversicherung?

Fangen wir mal mit den Grundlagen an: Als Rente wird in der Regel die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie ist eine wesentliche Säule der Altersversorgung. Die Altersrente wird als Leibrente ausgezahlt – also ein Leben lang. Als Teil des Sozialversicherungssystems werden neben einer Altersrente auch Rentenzahlungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Hinterbliebenenrenten geleistet. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung. Dorthin werden die Beiträge abgeführt und das Versichertenkonto verwaltet. Die Webseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es übrigens auch in leicht verständlicher Sprache mit vielen Bildern

Eingeführt wurde die Rente bereits 1889 unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck. Sie ist sozialpolitisch als auch ökonomisch von sehr großer Bedeutung für Deutschland. Basis der Rentenversicherung sind das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip. Heute sind über 50 Millionen Bundesbürger dort versichert und es gibt mehr als 20 Millionen Rentner.

Pflichtversichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Dazu zählen auch Azubis, Personen im Wehrdienst oder Mütter und Väter in Zeiten der Kindererziehung. Auch manche Selbständige unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Dazu zählen Handwerker, Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, Künstler sowie Lehrer und Hebammen. Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Selbstständige und Freiberufler. Diese können auf freiwilliger Basis in die Rentenversicherung einzahlen.

Wie funktioniert das Rentensystem?

Damals wie heute beruht die gesetzliche Rentenversicherung auf dem System des Umlageverfahrens. Grundlage hierfür ist der sogenannte Generationenvertrag. Die Beschäftigten von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der Rentner. Wenn die heutigen Beitragszahler Leistungen beziehen, werden diese aus den Beiträgen der nachfolgenden Generation finanziert. Das System ist weitgehend unabhängig von Schwankungen am Kapitalmarkt oder Wirtschaftskrisen. Abhängig ist das Umlageverfahren vor allem vom Verhältnis der aktuellen Beitragszahlern zu Rentnern sowie der Einkommensentwicklung.

Bei angestellten Arbeitnehmern wird der Beitrag zur Rentenversicherung hälftig aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Anteil des Arbeitnehmers wird gleich vom Gehalt abgezogen und weitergeleitet. Der Beitragssatz beträgt in 2017 18,7% bezogen auf das Arbeitsentgelt. Allerdings gibt es eine Obergrenze zur Bemessung des Beitrages, diese liegt derzeit bei 6.200 Euro in den alten Bundesländern und bei 5.400 Euro in den neuen Bundesländern. Nach der Höhe des Beitrages richtet sich grundsätzlich auch eine spätere Leistung.

Freiwillig Versicherte und Selbstständige tragen ihren Beitrag in die Rentenkasse in voller Höhe alleine. Dafür sind freiwillig Versicherte in der Beitragshöhe flexibel. Sie können sowohl Anzahl als auch Höhe ihrer Beiträge selber wählen. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell 18,7 Prozent bezogen auf 450 Euro und kann bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet werden. Ein bereits gezahlter Beitrag kann nachträglich nicht mehr verändert werden.

Ein Sonderfall stellen geringfügig Beschäftigte und die sogenannten Mini-Jobber dar. Für diese Gruppe zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag von 15 Prozent bezogen auf das Entgelt. Die Differenz zum aktuellen Beitragssatz zahlen die Mini-Jobber aus eigener Tasche. Der Arbeitnehmer kann auf die Versicherungspflicht verzichten, dann bleibt es beim Arbeitgeberanteil.

Das Gegenstück zum Umlageverfahren ist das Kapitaldeckungsverfahren, welches in der privaten Altersvorsorge vorherrscht und sich grundlegend vom Umlageverfahren unterscheidet. Dort werden die Beiträge der Kunden angespart und verzinst. Die künftigen Ansprüche des Versicherten werden aus dem Deckungskapital gezahlt. Dabei besteht eine hohe Abhängigkeit von der Situation an den Kapitalmärkten, wie zum Beispiel dem Zinsniveau oder dem Börsengeschehen.

Welche Leistungen gehören zur Rentenversicherung?

Neben der Zahlung von unterschiedlichen Rentenarten gehört die Durchführung von Reha-Maßnahmen sowie die Beratung von Versicherten und Firmen zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie ich mit Reha-Maßnahmen am eigenen Leib erfahren durfte, ist das nicht ganz unwesentlich und kann jeden treffen. Die staatliche Unterstützung ist hier Gold wert.

Wer sich aus dem aktiven Berufseben zurückzieht und sich in die Rente verabschiedet, erhält eine lebenslange Altersrente aus der gesetzlichen Versicherung heraus. Die Altersgrenze dafür liegt bei 67 Jahren. In Ausnahmefällen kann bereits mit 65 Jahren die Regelaltersrente bezogen werden.

Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies tun, muss allerdings Abstriche bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, genießt den Status des langjährig Versicherten und kann mit 63 bereits in Rente gehen – ohne Abschlag. Das ist die eingangs erwähnte Rente mit 63″. Diese Regelung gilt noch bis 2029, danach müssen langjährig Versicherte sich bis zum 65. Lebensjahr gedulden.

Wenn die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen deutlich eingeschränkt werden muss, gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Egal, ob ein Unfall, eine schwere Krankheit oder psychische Probleme zu der Einschränkung in der Ausübung des Berufs geführt haben. Es besteht nach Eintritt eines der Leiden dem Grundsatz nach ein Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rente dient zum Abfedern von finanziellen Einbußen.

Sollte ein Versicherter nicht mehr in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag seiner Tätigkeit nachzugehen, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Kann er zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, steht ihm eine teilweise Erbwerbsminderungsrente zu. Jedoch kann der Versicherte auf einen vergleichbaren Beruf verwiesen werden. Ob dies der Fall ist, wird mittels ärztlicher Gutachten überprüft. Zur Erlangung der Erwerbsminderungsrente muss ein Antrag beim Träger der Rentenversicherung eingereicht werden.

Damit es zur Leistung einer Erwerbsminderung kommt, muss neben einem verringerten Leistungsvermögen im Job noch eine Mindestzahl an Pflichtbeiträgen geleistet worden sein. Ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung muss zurück gerechnet in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang ein Pflichtbeitrag geflossen sein. Zusätzlich muss der Antragsteller mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, damit die Wartezeit als erfüllt gilt.

Neben Zeiten, in denen Beitrage gezahlt wurden, zählen auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, Ersatzzeiten, freiwillige Beitragszeiten oder Zeiten zur Kindererziehung zur Erfüllung der Wartezeit mit. Wer innerhalb des geforderten Fünfjahreszeitraums unverschuldet, zum Beispiel aufgrund Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit, keine Beiträge zahlen konnte, erhält eine Verlängerung des Zeitraums zurück in die Vergangenheit.

Eine Erwerbsminderungsrente stellt lediglich eine Grundabsicherung dar. Die Arbeitskraft sollte zusätzlich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein anderes passendes Produkt abgesichert werden. Nur so kann für den Fall der Fälle eine finanzielle Lücke vernünftig aufgefangen werden.

Menschen, die unter starken gesundheitlichen Beschwerden leisten und daher nicht mehr am aktiven Erwerbsleben teilhaben können, werden mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Rehabilitation unterstützt. Diese Maßnahmen reichen von medizinischer Hilfe über Umschulungen bis zur Wiedereingliederung in den alten Job. Das Ziel der Reha-Maßnahmen ist die Vermeidung eines vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben. Dabei folgt die Rentenversicherung dem Grundsatz, dass Reha Vorrang vor einer eventuellen Rentenleistung hat.

Wie hoch fällt die Rente aus?

„Welche Rente werde ich später bekommen?“. Diese Frage beschäftigt viele Menschen, unabhängig vom Alter und Status. Wie hoch ist denn der Anspruch, den ein Versicherter vom Staat erhält?

Die spätere Rentenhöhe wird nach der Rentenformel berechnet, die vier wichtige Faktoren enthält. Diese beeinflussen die Rentenhöhe unterschiedlich: die erworbenen Entgeldpunkte (E), der Zugangsfaktor (Z), der Rentenartfaktor (R) und der aktuell gültige Rentenwert (A). Die spätere Rente ergibt sich aus der Multiplikation aller vier Faktoren. Die Formel lautet: monatliche Rente in Euro = E x Z x R x A.

Die Entgeltpunkte (E) sind der wichtigste Wert in der Formel. Sie werden jährlich gesammelt auf Basis des verdienten Bruttogehalts. Wer einen höheren Verdienst hat und somit mehr in die Rentenkasse zahlt, erhält im Gegenzug auf seinem Rentenkonto mehr Punkte gut geschrieben. Das eigene Gehalt wird durch das durchschnittlich ermittelte Einkommen in Deutschland dividiert. In 2015 betrug dieses 34.999 Euro. Wer genau diesen Betrag als Arbeitsentgelt erhalten hat, bekommt dafür 1,0 Punkte gutgeschrieben. Bei einem Verdienst, der das 1,5-fache des Durchschnitts beträgt, gibt es 1,5 Punkte. Für Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten gelten besondere Bedingungen, diese werden gesondert auf dem Konto erfaßt. Die gesammelten Punkte werden über die Jahre addiert.

Der Zugangsfaktor (Z) ist vom späteren Renteneintrittsalter abhängig. Bei vorzeitigem Rentenbeginn gibt es einen Abschlag. Wer erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze seine Rente beziehen möchte, bekommt dafür einen Zuschlag. Für jeden Monat, der vor der Regelaltersgrenze liegt, verringert sich die Rente um 0,3%. Der Zuschlag für einen Rentenbeginn nach Erreichen der Grenze beträgt 0,5% pro Monat. Einfach ist es, wenn keine Zu- oder Abschläge anfallen, dann beträgt der Wert genau 1,0.

Der Rentenartfaktor (R) steht für die Rente, die gezahlt werden soll. Handelt es sich um die Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, beträgt er 1,0. Bei einer großen Witwenrente liegt er bei 0,55, bei der kleinen Witwenrente bei 0,25 und bei teilweiser Erbwerbsminderung bei 0,5. Anrechenbare Erziehungszeiten werden ebenfalls mit dem Faktor 1,0 bewertet.

Schließlich gibt es noch den aktuellen Rentenwert (A). Er steht für den Gegenwert eines erworbenen Entgeltpunktes in Euro. Jährlich wird dieser am 1. Juli angepaßt. Dabei sind Faktoren wie die allgemeine Lohnentwicklung, der Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie die demographische Entwicklung ausschlaggebend. Damit soll sicher gestellt werden, dass sich die Renten an die Entwicklung der Löhne dem Grunde nach anpassen. Zum 1. Juli 2016 beträgt der aktuelle Rentenwert West 30,45 Euro und 28,66 Euro im Osten.

Übrigens: Mit Hilfe des Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner kannst Du Dir Deine bisher erworbene Rente online errechnen lassen.

Statistisch gesehen beträgt die monatliche Zahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse an einen Rentner 805 Euro. Bei den Renten wegen Erwerbsminderung ist der Betrag mit 719 Euro noch niedriger. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Renten im Osten fallen dabei ordentlich aus, da es im Durchschnitt längere Versicherungszeiten als in den Alten Bundesländern gibt.

Was ist die Rentenversicherung? Mehr Statistiken findest Du bei Statista

Hier stellt sich die Frage, ob das dann zum Leben reicht, bis 80 gearbeitet werden muss oder ob ein zusätzlicher Nebenjob nötig ist. In den USA gibt es unterschiedliche Modelle, die zeigen, dass Rentner auch im hohen Alter noch sehr produktiv sein können. Bestes Beispiel ist hier Vita Needle.

Höchste Rentenanpassung seit 23 Jahren

Zum 1. Juli 2016 gab es die höchste Rentenanpassung seit 23 Jahren. Im Westen stieg die Rente um 4,25 Prozent an, in den neuen Bundesländern sogar um 5,95 Prozent. Damit wurde der guten Wirtschaftslage und steigenden Löhnen Rechnung getragen.

Den jährlichen Brief mit Deinen aktuellen Renteninformationen kennst Du mit Sicherheit auch. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt in regelmäßigen Abständen dieses sogenannte Renteninformationsschreiben an ihre Versicherten. In dem Schreiben finden sich interessante Zahlen zum eigenen Rentenanspruch. Drei Beträge werden in einem eingerahmten Kästchen aufgelistet. Als erstes kommt die Höhe der Rente bei sofortigem Eintritt einer vollen Erwerbsminderung.

Darunter steht der Wert für den bereits erworbenen Rentenanspruch. So hoch würde die künftige Rente ausfallen, wenn keine weiteren Beiträge mehr fließen würden. Zuletzt wird die Rentenhöhe prognostiziert unter der Annahme, dass künftig Beiträge weiter gezahlt werden. Und zwar in derselben Höhe wie in den letzten fünf Jahren. Die letzte Zahl hat somit die größte Aussagekraft, um eine ungefähre Vorstellung an die zu erwartende Rentenhöhe zu haben.

Besonderheit: Beamtenversorgung im Rentensystem

Staatsdiener partizipieren in Deutschland von der Beamtenversorgung und zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Dienstherren bezahlt. Geregelt wird dies im Gesetz über Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG). Mit Eintritt in den Ruhestand erhält diese Zielgruppe eine Pension vom Dienstherrn ausbezahlt. Ähnlich wie bei Angestellten ist die Höhe der Pension abhängig von seinen geleisteten Dienstjahren und seinen vorherigen Einkünften.

Um eine Pension zu erhalten, muss der Beamte wenigstens fünf Dienstjahre abgeleistet haben. Nach Erfüllung der Wartezeit hat der Beamte Anspruch auf ein Ruhegehalt sowie die Hinterbliebenenversorgung. Die Regelaltersgrenze wurde wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre angehoben. Daneben gibt es Ausnahmefälle, wie Polizisten oder Feuerwehr. Aufgrund der erhöhten beruflichen Beanspruchung können diese bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Die Mindestpension für Staatsdiener liegt bei 1573 Euro und wird bereits mit Erfüllung der Wartezeit erreicht. Nach 40 Dienstjahren ist der maximale Wert, nämlich 71,75 Prozent bezogen auf die aktiven Bezüge.

Des Weiteren kann durch den Eintritt einer Dienstunfähigkeit der Versorgungsfall eintreten. Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn nachzukommen, kann vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Als Leistung erhält der dienstunfähige Beamte ein Ruhegehalt, welches sich nach seinen Dienstbezügen sowie dem Ruhegehaltsatz richtet. Eine zusätzliche private Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ist möglich.

Vor welchen Herausforderungen steht das deutsche Rentensystem?

Wie im ersten Artikel schon erwähnt, bringen die demographischen Veränderungen das Konzept des derzeitigen Rentensystems an seine Grenzen. Trotz niedriger Arbeitslosenquote und guter Konjunktur in Deutschland steigt der Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln an die gesetzliche Rente stetig an.

In wenigen Jahren wird die magische Grenze von 100 Milliarden Euro Zuschuss pro Jahr erreicht werden. Um diese Entwicklung zu stoppen, müssten entweder Rentenleistungen gekürzt werden oder der Beitragssatz angehoben. Beide Maßnahmen gelten in der Politik als unpopulär. Dennoch darf man die Augen nicht davor verschließen: Laut einer UN-Studie gilt Deutschland seit Anfang 2016 als überaltert. Mehr als 21 Prozent der Gesellschaft sind über 65 Jahre alt. Und 4,5 Millionen Deutsche sind sogar über 80. Das entspricht der Einwohnerzahl Norwegens. Nur die Japaner sind noch älter.

So verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern immer weiter in Richtung Rentenempfänger. Die Lebenserwartung steigt an, unterstützt vom medizinischen Fortschritt. Parallel ist die Geburtenrate in Deutschland in den letzten Jahrzehnten gesunken. Die Deutschen werden immer älter und ihre Rente wird ein Leben lang gezahlt.

Im Schnitt bedeutet dies konkret für Männer knapp 20 Jahre lang, bei Fragen sogar über 21 Jahre lang. Deutlich länger als noch im letzten Jahrtausend. Den Fakten wurde bereits Rechnung getragen und das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schon auf 67 Jahre angepaßt. Ausreichen wird das sehr wahrscheinlich nicht. Die Rente mit 70 wird unweigerlich kommen, um das Modell noch weiter finanzieren zu können. In Japan glauben mittlerweile sogar 37 % der bis 34-jährigen, dass sie bis zu ihrem Tod arbeiten müssen. 

Was ist die Rentenversicherung? Mehr Statistiken findest Du bei Statista

Alle für einen oder einer für alle?

Zudem wächst der Anteil an Rentnern in der Gesamtbevölkerung stetig an. Kamen im Jahr 1962 noch sechs Beitragszahler auf einen Rentner, so sind es im Jahr 2014 statistisch gesehen nur noch zwei. Ab 2020 wird der Trend weiter verstärkt, dann werden die Erwerbstätigen aus den Babyboomer-Jahrgängen (Mitte 50er Jahre bis Ende 60er Jahre) in den Ruhestand wechseln. Ob und in welchem Ausmaß die Zuwanderung diesen Trend kompensieren kann, ist derzeit noch ungewiss.

Die Altersstruktur in der Bevölkerung wird sich deutlich ändern. Bis zum Jahr 2030 wird ein Rückgang in der Altersgruppe von 20 bis 64 Jahren um fünf Millionen Personen prognostiziert. Gleichzeitig wird die Anzahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen Menschen ansteigen. In ostdeutschen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Sachsen wird das Szenario noch einige Jahre früher eintreten.

Das war der zweite Teil der Serie mit der Beantwortung der Frage „Was ist die Rentenversicherung?“. Im dritten Teil geht es nach einer zweiwöchigen Pause um die Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hier geht es zu Teil 1.

Hier geht es zu Teil 3: Rente in den USA

Hier geht es zu Teil 4: Betriebliche Altersvorsorge

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester und Rürüp mit Dr. Rolf Schulte – Der Finanzwesir rockt 84

“Uns bleibt nur ein Bruchteil dessen, was die Rentenauskunft verspricht” – Interview mit Wolf-Dieter Tölle

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Aktienrente: Investieren wie die Schweden? – El Dinero Folge 9

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4 Antworten

  1. Guter, beängstigender Beitrag. Wir haben Glück, in Deutschland eine so gute Wirtschaftslage zu haben. Ich muss mindestens 42 Jahre bis zur gesetzlichen Rente warten und frage mich oft, was dabei rumkommen soll. Ich tippe auf eine Einheitsrente (jeder bekommt das gleiche). Meine größte Befürchtung ist, dass ich meine eigene private Altersvorsorge angreifen muss, wenn meine Eltern gepflegt werden müssen. Ein großes Depot ist nahezu ungeschützt, wenn es um Elternunterhalt geht.

    1. Hallo Ex-Studentin,

      wenn deine Eltern sich das Pflegeheim nicht leisten können wirst du vom Sozialamt dazu aufgefordert diese Last zu tragen. In der Regel passiert aber nach Prüfung deiner Einkommensverhältnisse nichts. Die Freibeträge für dein Einkommen sind sehr hoch und wenn du Verheitratet und Kinder hast fast unerreichbar. Dein Depot und andere Vermögenswerte gilt das gleiche. Der Staat möchte schließlich nicht, dass du in Altersarmut rutscht nur weil deine Eltern schlecht vorgesorgt haben. mehr dazu findest du in dem Artikel: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vorsorgen-fuer-das-alter/die-pflege-der-eigenen-eltern-kann-teuer-werden-13001188.html

      Indirekt zahlst du natürlich trotzdem über deinen persönlichen Steuersatz 😉

      Ich würde mir also nicht so Große sorgen über die Pflege deiner Eltern machen. Aber du könntest sie natürlich davon überzeugen selbst Vermögen zu schaffen, das ist immer noch der beste Schutz.

      Gruß
      Daniel

  2. Ein interessanter Beitrag! Allerdings sollte bei Erwähnung der üppig aussehenden Bundeszuschüsse auch immer die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen erwähnt werden, d.h. Leistungen, die eigentlich von der Allgemeinheit und nicht nur von den Versicherten getragen werden sollten. Ohne diesen Zusatz wird mit der reinen Größe der Zuschüsse nämlich gerne Politik gemacht. Ob der Zuschuss nun immer noch zu groß oder gar zu klein ist, bleibt trotzdem gerne umstritten (je nach politischer Farbe).

    Die Bundeszentrale für politische Bildung hat hierzu ein differenzierendes Dossier veröffentlicht:
    http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/222993/versicherungsfremde-leistungen

  3. Moin Daniel,

    Mein erster Kontakt mit der Rentenversicherung war vor einigen Jahren, als ich mit meiner Frau aus London zurückkam. Wir wollten sicherstellen, dass rententechnisch nichts durch Raster fällt, weil wir 4 Jahre im Ausland waren. Also haben wir eine Rentenklärung (oder Kontenklärung – erinnere mich nicht genau an den Begriff) gemacht. Dabei füllst Du die Lücken, die die Rentenversicherung in Deinem Lebenslauf hat. Und das war erstaunlicherweise einiges! (Auslands-)Studium, Praktika, Jobs, … Da kam einiges zusammen, besonders bei Frau Finanzglück. Wir hatten jetzt noch alle Unterlagen am Start und konnten die fehlenden Nachweise leicht liefern. Die anderen Leute im Wartezimmer waren alle kurz vor der Rente. Da klaubst Du die Nachweise nicht mal eben zusammen.

    Ich kann so eine Klärung nur jedem empfehlen, eher früher als später. Da wir uns einen Termin haben geben lassen, hatte die Sache nicht mehr als 20 Minuten gedauert. Dann die Unterlagen nachreichen und fertig ist der Lachs. Mit wenig Aufwand kann man so (später) einen ordentlichen finanziellen Unterschied machen.

    VG, nico

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