Investmentsteuerreform 2018 – Der Finanzwesir rockt 50

50 – unsere Jubiläums-Folge! Und wir reden über die Investmentsteuerreform 2018. Spannender geht es nicht, oder? Dabei hat uns das Thema schon in der Vergangenheit die meisten Hörer gebracht. Nach wie vor sind hier auch die meisten Fragen offen. Vielleicht können wir mit unserer neuen Folge etwas daran ändern.

Dieses Mal: Investmentsteuerreform 2018

Überblick Investmentsteuerreform 2018

Der erste Artikel zur Steuerreform 2018 erschien am 21. Februar 2017 auf dem Finanzwesir-Blog. Bei mir gab es – bewusst – gar keinen Artikel. Jetzt – im Januar 2018 – machen wir noch einen Podcast zu diesem Thema. In vier Jahren Bloggerei gab es kein Thema mit dem ich sich der Finanzwesir intensiver befasst hat und das ihn über einen so langen Zeitraum beschäftigt hat.

Sein Fazit nach einem knappen Jahr Beschäftigung mit der Materie lautet daher:

„Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor;

Bei mir ist es ähnlich, wobei ich sagen muss, dass mich die ganze Diskussion  um die Investmentsteuerreform relativ kalt gelassen hat. Das liegt natürlich daran, dass mich die Reform nur für einen kleinen Teil meines Depots selbst betrifft. Im Vorfeld dieser Folge habe mich nun aber auch damit beschäftigt und kann das Fazit vom Finanzwesir teilen.

Kauft Aktien und ETFs!

Das Thema Aktienbesteuerung wird nicht auf der Sachbearbeiterebene gelöst. Solange Aktien- und Fondsbesitzer eine kleine aber finanzkräftige Minderheit sind wird der Staat „Gerechtigkeitslücken“ finden, die er unbedingt schließen muss. Wenn sich wirklich etwas ändern soll, müssen Aktien mehrheitsfähig werden. Autonome Zellen und andere Lesertreffen helfen da mehr als verbiesterte Depotoptimierung.

80 Millionen Deutsche besitzen 129 Millionen mobile Endgeräte, 45 Millionen PKWs und 22 Millionen Wertpapierdepots. 45 Millionen Wertpapierdepots, jedes im Wert eines PKW – das wäre mal ein Ziel für die nächsten 10 Jahre. Dann wäre auch Schluss mit der Gleichung Börse = Zockerei.

Du findest den Podcast „Investmentsteuerreform 2018“ hier:

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Finanzbegriff der Woche

Die Abgabe als Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.

  • Steuern: Müssen gezahlt werden ohne dass es dafür eine konkrete Zweckbindung gibt. Der Wunsch: „Meine Januarsteuern dürfen nur für den Straßenbau verwendet werden“ ist nicht zulässig.
  • Gebühren: Werden gezahlt für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen. Typische Gebühren: Müllgebühr, Passausstellungsgebühren, Hafenliegegebühr.
  • Beiträge: Sind ein Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar. Deshalb werden die GEZ-Gebühren auch vom Beitragsservice eingezogen. Sollte bei Netflix tatsächlich mal nichts laufen könnte man ja womöglich bei ARD und ZDF in der ersten Reihe sitzen wollen. So rein theoretisch.

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3 Antworten

  1. Hallo Daniel,

    ich verfolge deinen Blog schon länger und bin ein kleiner Fan. Du bringst die einzelnen und manchmal auch trocknen Theman verständlich rüber das ist super.
    Mach weiter so.

    Gruß Eva

  2. Hallo ihr Beiden,

    danke für diesen Podcast, ich musste ein paar Mal herzlich lachen, als Albert vom Leder gezogen hat.

    Weiter so.

    Grüße
    Frank

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